Die aktinische Keratose (solare Keratose) ist eine Hautveränderung, die sich zu einem Plattenepithelkarzinom (Spinaliom) weiterentwickeln kann. Hautärzte stufen die aktinische Keratose als sogenanntes In-situ-Karzinom ein. Darunter versteht man eine Frühform von Hautkrebs, die über lange Jahre unauffällig bleiben kann. Die aktinischen Keratosen können aber jederzeit auch aus oberflächlich unspäktakulär aussehenden Formen in ein Spinaliom weiterentwickeln, bei dem Krebszellen in tieferliegende Hautschichten eindringen (invasives Plattenepithelkarzinom).
Die aktinische Keratose entsteht vor allem an Körperstellen, die der UV-Strahlung der Sonne ausgesetzt sind. Aktinische Keratosen kommen relativ häufig vor. Betroffen sind überwiegend hellhäutige Menschen ab dem 50. Lebensjahr mit dem Hauttyp I oder II. Männer sind etwas häufiger betroffen als Frauen.
Aktinische Keratosen (solare Keratosen) entstehen vor allem durch chronische Exposition gegenüber ultravioletter (UV) Strahlung, vor allem durch Sonnenlicht. Daher stammt auch der Begriff "solare Keratose“.
Bevorzugte Stellen für eine aktinische Keratose (solare Keratose) sind die sogenannten Sonnenterassen des Körpers: Glatze, Stirn, Ohrmuschel, Nase, Unterlippe (aktinische Cheilitis), Unterarme, Handrücken, Dekolleté.
Die Therapie richtet sich nach Lokalisation, Größe und dem Ausmaß. Auch das Alter des Patienten sowie andere Begleiterkrankungen beeinflussen die Entscheidung für das jeweilige Therapieverfahren für eine aktinische Keratose. Behandlung und Nachsorge werden von einem Hautarzt durchgeführt.
Folgende Behandlungsmöglichkeiten stehen zur Verfügung:
Die Prognose der aktinischen Keratose (solare Keratose) ist in der Regel gut, wenn sie behandelt wird. Zudem entwickelt sich eine aktinische Keratose nur sehr langsam weiter. Wenn sich die bösartig veränderten Hautzellen jedoch in die Tiefe oder in andere Gewebe ausbreiten, kann aus der frühen Form des Hautkrebses (In-situ-Karzinom) ein invasives Plattenepithelkarzinom entstehen. Daher empfehlen Experten eine frühzeitige und konsequente Behandlung der aktinischen Keratose.
Eine aktinische Keratose wird durch UV-Strahlung in Sonne oder Solarium verursacht. Vorbeugen ist daher einfach: Vermeiden Sie in Zukunft zu viel natürliche oder künstliche UV-Strahlung und schützen Sie Ihre Haut mit Sonnenschutzcremes (mit hohem Lichtschutzfaktor) und Textilien. Hautärzte warnen vor exzessivem und langem Sonnenbaden: Die UV-Strahlung lässt die Haut schneller altern und schädigt das Erbgut von Hautzellen: eine aktinische Keratose oder Hautkrebs können die Folge sein. Die Deutsche Krebshilfe rät von dem Besuch von Solarien vehement ab. Männer mit fortgeschrittener Glatzenbildung entwickeln besonders häufig eine aktinische Keratose und sollten daher unbedingt eine Kopfbedeckung tragen. Besonders auch Kinder sollten sich keiner zu intensiven Sonnenstrahlung aussetzen, da Sonnenbrände in der Kindheit das Hautkrebsrisiko nachweislich erhöhen. Wenn die Sonne mit Zurückhaltung und maßvoll genossen wird, sind eine aktinische Keratose oder schlimmere Folgen meist vermeidbar.
Eine echte Innovation in der Behandlung von hellem Hautkrebs und seinen Vorstufen stellt die Photodynamische Therapie (PDT) dar. Durch das Auftragen einer speziellen lichtsensibilisierenden Creme und anschließender Bestrahlung mit rotem Licht werden die entarteten Hautzellen schonend und selektiv zerstört und es kann dadurch häufig auf eine Operation mit Narbenbildung verzichtet werden. Außer einer gewissen Schmerzhaftigkeit und vorübergehenden Rötung und ggf. Krustenbildung an der Haut, ist diese Bestrahlungstherapie mit Rotlicht vollkommen nebenwirkungsfrei. Die kosmetischen Resultate dieser neuartigen Behandlungsmethode sind hervorragend.
Leider wird diese innovative und zugelassene Therapie immer noch nicht von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt, obwohl durch den Einsatz der PDT aufwändige operative Maßnahmen ggf. mit Klinikaufenthalt und den entsprechenden Folgen (Narbenbildungen im Gesicht, etc.) vermieden werden können. Die privaten Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten im Regelfall vollständig.
Zu Lasten der Krankenkassen kann die benötigte Creme auch als sogenannte Tageslicht-PDT (Daylight-PDT) verordnet werden. Dann muss die gesamte Prozedur aber von den Patienten in Eigenregie zu Hause durchgeführt werden, was leider viele Patienten überfordert.